Wenn die Beschäftigten bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer Arbeit am Bildschirm sitzen, also Arbeiten verrichten, die in der Stellenbeschreibung definiert sind und für deren Durchführung ein Bildschirm benötigt wird.
Ja, wenn diese zweistündige Beschäftigung im Rahmen der normalen Arbeitsaufgaben erfolgt.
Ja. Vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen. Ebenso bei Auftreten von Sehbeschwerden.
Die optimale Aufstell-Höhe der Bildschirme wird oft falsch interpretiert: Sie stehen auf CPU, Bildschirm-Ständern, Büchern – aber zu hoch. Ergonomie und Regelwerke empfehlen, zur Erzielung einer entspannten Kopfhaltung die Blicklinie (Sehachse) um etwa 35° aus der Waagrechten abzusenken. Damit sie einen annähernd rechten Winkel mit der Bildschirmoberfläche bildet. Daher soll der Bildschirm eher zu niedrig als zu hoch stehen. In jedem Fall jedoch soll die erste verwendbare Zeile des Bildschirms nicht höher als auf Augenhöhe liegen.
Er soll ein „dynamisches“ Sitzverhalten zulassen, um Gesundheitsgefährdungen aus statischen Körperhaltungen zu reduzieren. Er darf den Menschen nicht einengen, sondern muss wechselnde Sitzpositionen erlauben, die Bewegungsabläufe fördern und in allen Sitzpositionen die Wirbelsäule, speziell im Lendenwirbelbereich, permanent abstützen.
Ergonomie und Arbeitsschutz fordern, dass der Mensch bei der Arbeit eine „ergonomisch günstige Arbeitshaltung“ einnehmen soll. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft konkretisiert: „Eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung wird erreicht, wenn (…) die Arbeitshöhe und (…) zusätzlich die Sitzhöhe den Körpermaßen des Benutzers angepasst sind.“ Und weil die Menschen sehr unterschiedliche Körpermaße haben, können nur höhenvariable Arbeitsplätze in Verbindung mit höhenverstellbaren Stühlen diese Anforderung in vollem Umfang erfüllen.
Weil sie nur Menschen mit geringen Körpergrößen eine Chance zur Verbesserung ihrer Arbeitshaltung bieten. Menschen, für die der Standardtisch mit seinen 720 mm zu hoch ist. Denen also die Fußstütze ein „variabler Boden“ sein kann.
Die Höhe-Anpassung der Arbeitsflächen muss die einfache und schnelle Veränderung zulassen. Unmittelbar bei auftretendem Bedarf. Ohne Zeitverluste und zusätzliche Kosten zu verursachen.
Für die Umsetzung dieser Anforderungen bietet der Markt verschiedene wirtschaftliche Lösungen. Von einfach zu bedienender Einstell- bis zu komfortabler Verstell-Technik.
Die dynamische Anpassung der Arbeitshöhen ist ein essentielles Leistungsmerkmal von Büro-Arbeitsplätzen.
Bei Desk Sharing-Arbeitsplätzen wird ein und derselbe Arbeitsplatz von mehreren Menschen benutzt. Weil die Benutzer stark voneinander abweichende körperliche Gegebenheiten aufweisen können, muss die Arbeitshöhe bei jedem Wechsel verändert werden. Daher ist eine leicht zu bedienende Höhenverstell-Technik zwingend erforderlich. Eine Technik, die bei jedem Benutzerwechsel einfach und schnell durch die Mitarbeiter selbst aktiviert wird – im Sitzen, ohne Werkzeug und ohne die Tischplatte abräumen zu müssen.
Wenn mehrere Menschen in einem Raum arbeiten, versucht i. d. R. die Aktivität des Einen visuelle und/ oder akustische Störungen für Andere. In beiden Fällen ist der Einsatz mobiler Raumgliederungssysteme – Stellwände- und Schränke – sinnvoll.
Mit ihnen sind visuelle Störungen schnell und vollständig auszuschalten, während zur Reduzierung akustischer Störungen besondere Maßnahmen erforderlich sind.
Es empfiehlt sich, Raumgliederungs-Systeme und andere akustisch behandelte Flächen in hoher schallabsorbierender Qualität einzusetzen. Schallquellen sind flexibel abzuschotten, direkte und indirekte Schall-Übertragungswege zu unterbrechen.
DIE OBJEKTAUSSTATTER Nord GmbH
Volker Hädelt
Beethovenstraße 10
90491 Nürnberg
Telefon 0911- 527 555 0
Telefax 0911 - 527 555 27
Öffnungszeiten | |
Mo bis Do Freitag |
9 bis 18 Uhr 9 bis 14 Uhr |
sowie nach Vereinbarung |